Jeder Ersttermin geht mit einer Befunderhebung einher, bei der ein Therapieansatz erstellt wird.


Diese Untersuchung entspricht dem Eingangs-Check und wird pauschal immer gemacht ! 

  • Eingangs-Check 30€

    Durch eine ausführliche Untersuchung wird individuell auf die Beschwerden eingegangen. Kann auch unabhängig einer Therapie-Leistung als Check gebucht werden.

  • Statik-Screen +30€

    Optional kann dieser Befund noch durch ein ausführliches Screeningverfahren erweitert werden. Dabei wird mittels Bilddokumentation die Statik des Patienten ausführlich erfasst und / oder diverse Testungen durchgeführt.

  • Labor-Analyse

    Für einen ganzheitlichen Ansatz kann ein Labor-Profil, entsprechend der Zielsetzung und Beschwerdebild, erstellt werden
    Die Kosten variieren und richten sich nach dem zu ermittelnden Wert.

  • Osteopathie 60Min 129€
  • Manuelle Therapie (MT) - 45Min 80€
  • Manuelle Therapie (MT) - 30Min 59€
  • Physiotherapie (KG) . 20Min 39€
  • Manuelle Lymphdrainage (MLD) 39€
  • Massage 30Min 45€
  • Trainingstherapie (KGG) 50€-80€

    Einzel oder Gruppentraining mit Übungs- und Trainingsplangestaltung entsprechend der Eingangs-Untersuchung.

  • Zusatzleistungen
  • Akupunktur 40€
  • Elektro-Akupunktur / Elektrotherapie 25€
  • Dry-Needling 30€
  • Taping 25€-45€
  • Schröpfen | Cupping 20€
  • Wärmeanwendung | Heiße Rolle 10€
  • Infusionen entsprechend Leistung
  • Injektionen entsprechend Leistung

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KOSTENAUFKLÄRUNG

ERSTATTUNG
Hinweis zur Abrechnung und Kostenrückerstattung

Die Abrechnung erfolgt als Privat- und Selbstzahlerleistung. Die Rechnungsstellung erfolgt direkt an Sie – unabhängig von einer möglichen Erstattung durch private Krankenversicherungen oder Beihilfestellen. Die Berechnung der Behandlungskosten richtet sich nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) / Osteopathie. Physiotherapeutische Leistungen wie Manuelle Therapie (MT), Krankengymnastik (KG), Krankengymnastik am Gerät (KGG) sowie Zusatzleistungen werden entsprechend der Gebührenverordnung für Therapeuten (GebüTH) abgerechnet. Wir empfehlen Ihnen, vor Behandlungsbeginn mit Ihrer privaten Krankenversicherung zu klären, ob und in welchem Umfang eine Kostenübernahme möglich ist. Gesetzliche Krankenkassen erstatten Behandlungskosten in der Regel nur, wenn eine entsprechende Zusatzversicherung besteht. Für weitere Fragen oder eine persönliche Beratung stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.